Praxisangebot
Anfertigung von forensisch-psychiatrische Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Ministerien oder Trägern von Maßregelvollzugskliniken. Gegenstand der Gutachten können folgende juristische Fragestellungen sein:

  • Strafrecht (Schuldfähigkeit §§ 20, 21StGB, Prognose §§ 63, 64 u. 66 StGB, Glaubhaftigkeit psychisch kranker ZeugenInnen)
  • Unterbringungsrecht (§ 126 a StPO, PsychKG, § 1906 BGB)
  • Strafvollstreckungsrecht (§ 67 StGB, § 454 Abs. 2 StPO)
  • Betreuungsrecht
  • Verkehrsrecht (Verkehrstüchtigkeit)
  • Zivilrecht (Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Eherecht)

Vor der Zusendung von Aufträgen bzw. Sachverständigenbestellungen wird um eine fernmündliche Absprache oder eine Voranfrage per Mail gebeten.

Die Terminvergabe für die Begutachtung erfolgt schriftlich bzw. nach telefonischer Absprache.